FAQ FAQ

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wer ist für den Winterdienst zuständig? Wie lüfte ich richtig oder was hat es mit dem Energieausweis auf sich? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in unserer FAQ-Sektion. Und sollten Sie trotzdem ein Thema vermissen, melden Sie sich gerne bei uns.

Allgemeines / Sonstiges

Sie werden sicherlich verstehen, dass wir in Sachen „Mietschulden“ nur beratend tätig werden können.

Kostenlose, umfassende Beratungen und Hilfen führen durch:

in Dülmen

Evangelische Christuskirche Gemeindebüro
Königswall 9
48249 Dülmen
Tel.: +49 2594 91 35-0
Link: Gelbe Seiten: Schuldnerhilfe in Dülmen

in Düsseldorf

Amt für soziale Sicherung und Integration
Beratung für Wohnungsnotfälle
(3. Obergeschoss)
Adresse Willi-Becker-Allee 10
40200 Düsseldorf
Telefon +49 211 89-94477
Link: Stadt Düsseldorf, Amt für soziale Sicherung und Integration

in Essen

Verein Schuldnerhilfe e.V. (VSE)
Pferdemarkt 5
45127 Essen
Tel.: +49 201 82 72 60
Link: Schuldnerhilfe

in Ratingen

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Ratingen
Sozial- und Insolvenzberatung für Schuldner
Düsseldorfer Straße 40
40878 Ratingen
Tel.: +49 2102 7116 – 803 / 804 / 805
Link: Stadt Ratingen, Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.

Auch wenn Ihnen der Schuldenberg über den Kopf wächst …

  • Die Bank Ihnen nichts mehr auszahlt,
  • die Bank Ihnen den Kredit oder das Girokonto kündigt,
  • der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht,
  • Ihr Lohn oder Ihr Gehalt gepfändet wird,
  • Sie von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt werden,
  • Sie weitere Kredite aufnehmen müssen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen,
  • am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist
  • und, und , und…
Ist dies kein Grund, Ihre Miete nicht zu zahlen, außer Sie wollen Ihre Wohnung verlieren.

Schon bei weniger als 2 Monatsmieten Rückstand kann Ihnen die Kündigung Ihrer Wohnung drohen.

Die Folgen sind:

  • Räumung durch den Gerichtsvollzieher,
  • drohende Obdachlosigkeit (und damit verbunden der soziale Abstieg)
  • erhebliche Kosten (die Zwangsräumung kostet nach unserer Erfahrung zwischen 5.000 EUR bis 10.000 EUR und mehr) z.B. Anwaltskosten, Zwangsvollstreckungskosten, rückständige Miete + Zinsen + Gebühren, Gerichtskosten etc.
  • Auch Familien mit Kindern oder auch Schwerbehinderte sind vor einer Räumung nicht geschützt
Dies muss nicht sein !

Lassen Sie sich helfen. Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat

Es ist noch nicht zu spät wenn:

  • Mietrückstände angemahnt werden
  • die fristlose Kündigung ausgesprochen ist,
  • Klage auf Zahlung und Räumung der Wohnung gestellt ist,
  • der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin festgesetzt hat.
Je früher Sie kommen, desto größer ist die Chance Ihren Wohnraum zu erhalten. Wir, als Ihre Genossenschaft hoffen jedoch, dass Sie sich sofort melden, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.

Das Wohnungs-Klima hat wesentlichen Einfluss auf Ihr Wohlbefinden. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Zugluft und Geruchsbildung sowie Schadstoffe spielen dabei eine Rolle.

Hohe Feuchtigkeit in der Raumluft kann darüber hinaus zu Schimmelpilzbefall und sogar zu massiven Bauschäden führen, wenn sie zum Beispiel an kalten Außenwänden kondensiert.

Bewohner sind dadurch einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Dies alles können Sie durch richtiges Verhalten vermeiden helfen und dabei Ihr eigenes Raumklima gesundheitsfördernd bestimmen!

Wohlbefinden steigern | Klimaschäden vermeiden

So lautet das erklärte Ziel unserer Lüftungsfibel. Dafür haben wir für Sie Tipps und Hinweise zusammengestellt und leicht nachvollziehbar dokumentiert.

Bevor wir uns aber mit den Klima-Regeln, dem Heizen und weiteren Themen beschäftigen, sollten Sie die folgenden ganz wichtigen Grundlagen wissen und zukünftig beherzigen:

  • Die relative Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen sollte unter 60 % bleiben.
  • Die Raumtemperatur sollte nicht unter 19 °C sinken.
  • Soweit keine kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) vorhanden ist, lassen sich Luftfeuchtigkeit und Raumtemperatur nur durch gezieltes Lüften und Heizen korrigieren.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann ist die Anschaffung eines Hygro-/Thermometers sehr zu empfehlen.

Hier geht es zum Download der Lüftungsfibel

Schülern, Studenten und Auszubildenden gewähren wir bei Neuanmietung einer Wohnung einen Nachlass in Höhe von 50 Euro (auf die Grundmiete).

Bei Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular. Gern helfen wir Ihnen weiter.

Der nächste Winter kommt bestimmt!

Wichtige Information zur Streupflicht

Bei Schnee und Glatteis besteht eine Räum- und Streupflicht, der Sie als Mieter nachkommen müssen. Das kann lästig sein, insbesondere dann, wenn man bei Schnee- und Eislagen im Urlaub ist!

Nach unserer Erfahrung nimmt die Anzahl der Hausgemeinschaften zu, die den Winterdienst einem kompetenten Partner übertragen wollen. Solchen Hausgemeinschaften kann zu einem akzeptablen Preis geholfen werden. Voraussetzung ist aber, dass alle Hausbewohner sich einig sind, den Winterdienst einem Außenstehenden zu übertragen!

Die Kosten dafür werden wir mit in die Betriebskostenabrechnung einbeziehen. Voraussetzung für diese Lösung ist, wie bereits gesagt, dass alle Mieter vorher eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben. Sollte das Angebot Ihr Interesse geweckt haben, so setzen Sie sich bitte spätestens bis Ende September mit uns telefonisch, schriftlich oder einfach per Mausklick in Verbindung.

Gern steht Ihnen Frau Pfeiffer bei Fragen rund um den Winterdienst unter 0201 – 63402 63 zur Verfügung

Mitgliedschaft

Als Genossenschaft bieten wir preiswerten Wohnraum an, der ausschließlich Mitgliedern (Miteigentümern) zur Verfügung gestellt werden darf. Sie müssen vor dem Abschluß eines „Dauernutzungsvertrages“ (so heisst bei uns der Mietvertrag) also Genossenschaftsmitglied werden.

Für weitere Fragen zum Thema Mitgliedschaft steht Ihnen gern Frau Schneider unter Telefon: 0201-63402-44 zur Verfügung.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung des Anteils unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.

Fragen an: [email protected]

Ja. Als Genossenschaft bieten wir preiswerten Wohnraum an, der ausschließlich Mitgliedern (Miteigentümern) zur Verfügung gestellt werden darf. Sie müssen vor dem Abschluss eines „Dauernutzungsvertrages“ (so heißt bei uns der Mietvertrag) also Genossenschaftsmitglied werden!

Eine Mitgliedschaft ist leicht zu erwerben und bringt sogar eine interessante Rendite! Sie erwerben parallel zum Abschluss des Mietvertrages

  • einen Genossenschaftsanteil durch eine Einlage von 570,- Euro und
  • zahlen einer Aufnahmegebühr von 57,- Euro

(Eine besondere Mietkaution wird nicht fällig!)

Ein Genossenschaftsanteil bringt eine Dividende und ist zudem wohnungsbauprämienberechtigt. Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung des Anteils unter Beachtung der gesetzliche und satzungsmäßigen Vorschriften.

Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unsere Frau Schneider, Telefon: 0201-63402-44 zur Verfügung.