
Winterdienst
Der nächste Winter kommt bestimmt!
Wichtige Information zur Streupflicht
Bei Schnee und Glatteis besteht eine Räum- und Streupflicht, der Sie als Mieter nachkommen müssen. Das kann lästig sein, insbesondere dann, wenn man bei Schee- und Eislagen im Urlaub ist!
Nach unserer Erfahrung nimmt die Anzahl der Hausgemeinschaften zu, die den Winterdienst einem kompetenten Partner übertragen wollen. Solchen Hausgemeinschaften kann zu einem akzeptablen Preis geholfen werden. Voraussetzung ist aber, dass alle Hausbewohner sich einig sind, den Winterdienst einem Außenstehenden zu übertragen! Hilfreich bei der Entscheidungsfindung mag folgendes Rechenbeispiel sein:
zu räumende Fläche bis 60 m2 | Saisonpauschale | 295,53 EUR |
Umsatzsteuer 19% | 56,15EUR | |
Gesamt | 351,68 EUR | |
Aufteilung auf 6 Mietparteien | 351,68 € : 6 WE = | 58,61 EUR |
Stand 1.10.2011 |
Die Kosten dafür werden wir mit in die Betriebskostenabrechnung einstellen. Voraussetzung für diese Lösung ist, wie bereits gesagt, dass alle Mieter vorher eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben. Sollte das Angebot Ihr Interesse geweckt haben, so setzen Sie sich bitte spätestens bis Ende September mit uns telefonisch, schriftlich oder einfach per Mausklick in Verbindung.
