
Geschäftsanteile
Sie können als Genossenschaftsmitglied als Kapitalanlage über Ihren Pflichtanteil hinaus bis zu 99 weitere Geschäftsanteile zu jeweils 570 Euro pro Anteil zeichnen. Die jährlich von der Vertreterversammlung festgesetzte Dividende beträgt gegenwärtig 4%.
Ab dem zweiten Geschäftsanteil erhalten Sie auf diese jährliche Dividende zur Zeit einen Zuschlag von einem Prozentpunkt, also (s. Satzung § 38a)
4% + 1% (Zuschlag) = 5%
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Vertreterversammlung die Dividende und den Zuschlag nach jedem Geschäftsjahr neu festlegen kann; beide können somit durchaus auch niedriger ausfallen!
Für jeden dieser freiwillig übernommenen Anteile gilt eine Kündigungsfrist vom 3 Monaten zum Jahresende (also spätestens bis 30.09. des laufenden Jahres). Die Auszahlung des Nennwertes erfolgt dann nach der ordentlichen Vertreterversammlung, dies spätestens im Mai des darauffolgenden Jahres stattfindet. In diesem Halbjahr bringt der Anteil allerdings keine Dividende!
Genossenschaftsanteile eignen sich somit vor allem als langfristige Anlage.
Auskunft erhalten Sie unter finanzanlagen(at)essen-nord.de bzw. Telefon 0201 - 63402 - 44
