
Unsere Organe
Eine Genossenschaft wird von einem Vorstand geleitet, der von einem Aufsichtsrat bestellt, beraten und kontrolliert wird. Dieser wird wiederum von der Vertreterversammlung gewählt, welche die Genossenschaftsmitglieder im Sinne einer Hauptversammlung (der genossenschaftlichen Eigentümer) vertritt. Diese Vertreterversammlung hat gegenwärtig 60 Mitglieder und wird wiederum alle fünf Jahre (zuletzt 2010) in einer Urwahl durch alle Genossenschaftsmitglieder bestimmt.
